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Rechtsanwalt für Familienrecht in Prenzlau
Unter den Begriff Familienrecht fallen alle Angelegenheiten und Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Ehe und der Familie ergeben können. Dies sind in allererster Linie die Fragen im Hinblick auf die Eheschließung (z.B. Abschluss eines Ehevertrages), die Rechte im Falle des Getrenntlebens (z.B. Hausratsteilung, Trennungsunterhaltsansprüche), Fragen die im Zusammenhang mit der Ehescheidung auftreten (z.B. nacheheliche Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich) und alle Fragen im Zusammenhang mit gemeinsamen Kindern (Vaterschaft, Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt).
Im Einzelnen umfasst das Familienrecht:
- Trennung
- Scheidung
- Sorgerecht
- Umgang mit den Kindern
- Umgangsregelungen
- Unterhalt
- Vaterschaft und deren Anerkennung
- Vermögensaufteilung
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Haftung für Schulden
- häusliche Gewalt
- Ehevertrag
- Hausrat und Ehewohnung
- Gewaltschutz
Gerade Trennung und/oder Scheidung sind schwerwiegende Einschnitte, die wohl überlegt sein sollten, da dies oftmals sowohl erhebliche Folgen persönlicher als auch wirtschaftlicher Art herbeiführt, die sich zudem auch auf Dritte, insbesondere Kinder, auswirken können. Solche zu bedenkenden Auswirkungen sind insbesondere in etwaigen Unterhaltsansprüchen oder Unterhaltspflichten, Durchführung des Versorgungsausgleichs sowie vermögensrechtlichen Ansprüchen, insbesondere Zugewinn, zu sehen. Zu berücksichtigen sind aber auch die Auswirkungen auf gemeinsame Kinder (Sorge- und Umgangsrecht). Insbesondere wegen dieser weitreichenden Folgen sollte frühestmöglich eine rechtliche Beratung erfolgen, um nicht beabsichtigte und ungewollte Konsequenzen auszuschließen oder zumindest minimieren zu können. Mein Ziel ist es daher stets, Ihnen die Rechtslage verständlich darzustellen und zu erklären, kompetenten Rat zu erteilen sowie Ihnen mit Verständnis entgegen zu kommen. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist es mein Ansinnen, gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu erarbeiten, die es Ihnen ermöglichen, Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin weiterhin im gegenseitigen Respekt zu begegnen.