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Erik Jahn
Rechtsanwalt in Prenzlau

Kompetente Rechtsberatung
effektiv.schnell.konsequent.

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Rechtsanwalt in Prenzlau (Brandenburg)

Mein Name ist Erik Jahn, ich begrüße Sie auf meiner Homepage.

Rechtsanwalt Erik Jahn in der Kanzlei

Ich bin als Rechtsanwalt in Prenzlau am schönen Unteruckersee tätig.

Ich biete Rechtberatung und anwaltliche Vertretung in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht an. Zusätzlich biete ich die Übernahme  und Durchführung von Terminvertretungen in Untervollmacht vor allem in den Bereichen Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Bußgeldrecht an.

Dabei lege ich Wert auf persönliche und individuelle Mandantenbetreuung mit dem Ziel der gemeinsamen Problemlösung.

Ebenfalls profitieren Sie von der guten Verkehrsanbindung und guten Parkmöglichkeit, vor allem im Innenhof des Gebäudekomplexes Richard-Steinweg-Straße 5 (Gebäude mit Arbeitsagentur; Hauseingang Nr. 5 gegenüber des Apotheken- und Ärztehauses am Sternberg)

Mehr über mich erfahren Sie hier.


Anwalt Prenzlau Anwalt Prenzlau

Prenzlau


Von besonderer Bedeutung bei der Tätigkeit als Anwalt ist für mich dabei, dass am Einzelfall orientierte Lösungen gefunden werden, die für Sie sachlich und wirtschaftlich am vernünftigsten sind. Denn für mich steht das Interesse der Mandanten stets im Mittelpunkt.

Schnelle Terminvergabe ist, nach Vereinbarung, in der Anwaltskanzlei Prenzlau  stets möglich.


Gern können Sie hier eine unverbindliche, kostenfreie Anfrage stellen bzw. Ihr Anliegen schildern. In Kürze erhalten Sie sodann eine verbindliche Antwort, ob eine persönliche, ausführliche Beratung bzw. Einschaltung eines Rechtsanwaltes für Sie sinnvoll ist und mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen.

Bezüglich einer solchen weitergehenden, persönlichen sog. Erstberatung und / oder Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, sofern Sie die entsprechenden Mittel nicht selbst aufbringen können. In diesem Fall wird Ihnen durch das für Sie zuständige Amtsgericht ein Berechtigungsschein ausgestellt und die Kosten der Rechtsberatung werden durch die Staatskasse übernommen. Der Rechtssuchende zahlt lediglich die Selbstbeteiligung in Höhe von 15,00 €, worauf der Anwalt in Ausnahmefällen jedoch auch verzichten kann.


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