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Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Neubrandenburg
Sie sind mit einem Verkehrsunfall in Berührung gekommen? Sie fragen sich, wie Sie sich richtig am Unfallort verhalten, insbesondere gegenüber anderen Beteiligten, Zeugen und gegenüber der hinzugerufenen Polizei?
In diesen Fällen ist die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes ebenso zu empfehlen wie für die Regulierung bzw. Abwicklung von Unfallschäden. Oftmals wird insofern nämlich übersehen, dass neben offensichtlich in Betracht kommenden Schadenspositionen wie Reparaturkosten des Autos, Arztkosten, Krankenhauskosten, Verdienstausfall, sonstige Werkstattkosten, Gutachterkosten etc. nicht naheliegende Schadensposten wie Schäden an Verkehrsschildern, Bäumen, Leitplanke, Bekleidung usw. bestehen können.
Meine Tätigkeit in Verkehrsunfallangelegenheiten erstreckt sich insbesondere auf eine zügige, effiziente Regulierung mit der beteiligten Rechtsschutzversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung sowie, soweit vorhanden, Vollkaskoversicherung.
Gegen Sie wurde ein sogenanntes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, weil Sie mit erhöhter Geschwindigkeit und /oder Alkohol am Steuer „erwischt“ wurden? Insofern bietet sich die fachliche Klärung an, ob gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erhoben werden sollte. Oftmals ist in diesen Zusammenhängen abzuklären, ob Probleme mit einem –drohenden – Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis sowie Punkten im Verkehrszentralregister bestehen. Grundsätzlich ist hinsichtlich Letzterem ein Punkteabbau durch Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung /Aufbaukurs möglich, hängt jedoch stets vom Einzelfall ab.
Denkbar ist auch die Konstellation, dass Sie jemandem im Straßenverkehr unangenehm aufgefallen sind und Ihr Kennzeichen notiert und anschließend eine sog. Kennzeichenanzeige gefertigt wurde.
