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Erik Jahn
Rechtsanwalt in Prenzlau

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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Prenzlau

Im Arbeitsrecht, welches die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt, sind die Themenkreise, in denen sehr häufig Probleme und Rechtsstreitigkeiten auftreten, vielfältig.

So geht es oftmals um die Frage, was nun gilt – der Arbeitsvertrag zwischen den Parteien, die ggf. bestehenden tarifvertraglichen Regelungen oder die geschlossene Betriebsvereinbarung. Vielleicht ist auch durch betriebliche Übung eine Verpflichtung entstanden.

Oftmals wird auch über Lohnzahlung, ausstehendes Gehalt oder Urlaubsansprüche gestritten.

Es gibt eine Vielzahl an Situationen, in denen solche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auftreten, ohne dass ein Fehlverhalten oder gar ein Vertragsbruch einer der beiden Parteien vorliegen muss. Zu denken ist insoweit an Fragen zum Arbeitszeugnis, zu den Arbeitsbedingungen im Allgemeinen oder im Speziellen. Manchmal geht es auch um um privates Telefonieren oder Dauersurfen am Arbeitsplatz, überzogenen Mittagspausen oder gesunkene Arbeitsleistung oder ob Urlaub zu spät beantragt oder etwa dem Arbeitnehmer Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder eine Provision zusteht.

Nahezu die häufigsten rechtlichen Auseinandersetzungen treten im Falle von Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf. Geht es um die Frage, ob eine Kündigung rechtmäßig ist, sollte unbedingt ein Rechtanwalt, der mit dem Arbeitsrecht vertraut ist, zumindest für eine unverbindliche Anfrage kontaktiert werden.

In vielen Fällen ist es möglich, eine außergerichtliche Klärung, insbesondere mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis, wenn auch eventuell unter geänderten Arbeitsbedingungen, einvernehmlich fortzusetzen – es sei denn, das Arbeitsverhältnis ist völlig zerrüttet.

Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung hängt insbesondere davon ab, welche Anforderungen an die jeweilige Kündigung zu stellen sind. Ist das Kündigungsschutzrecht anwendbar oder nicht? Wenn nicht, darf selbstverständlich auch ein Arbeitgeber nicht willkürlich kündigen, sondern hat allgemeine Kündigungsgrundsätze zu beachten. Besteht allerdings ein Betrieb bzw. Arbeitsstätte aus mindestens zehn Vollzeitarbeitskräften und ist der künftige Arbeitnehmer mindestens sechs Monate dort beschäftigt, kann eine Kündigung nur aus den im Kündigungsschutzgesetz genannten betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen gekündigt werden.

Dabei sind für den Arbeitgeber einige Hürden zu beachten – oftmals ist eine schriftliche Abmahnung zuvor erforderlich, Mutterschutz oder Schwerbehindertenrecht ist zu beachten und in jedem Falle muss die Kündigung verhältnismäßig und daher das letzte Mittel sein, dass der Arbeitgeber verwendet.

Entsprechend prüfen die Gerichte sehr genau diese Aspekte in einem Kündigungsschutzprozess durch.

Ein unschönes Thema, dass zum Arbeitsrecht gehört, ist weiterhin Mobbing am Arbeitsplatz. Auch und gerade in solchen Fällen informiere Sie gerne und zeitnah im persönlichen Beratungsgespräch über die aktuelle Rechtslage und zeige Ihnen Ihre konkreten Möglichkeiten auf sowie entwickele mit Ihnen gemeinsam mögliche Lösungswege.


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